1.
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Die Glaserei R. Schmidt übernimmt die Ersteinstellung sämtlicher Fenster und Türen.
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2.
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Im Umfang des Wartungsvertrages sind Einstellungen und Fetten der gesamten Objekte enthalten.
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Die Glaserei R. Schmidt erstellt einen Zustandsbericht über Ihre Fenster und Türen.
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4
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Defekte Beschläge und schief eingebaute Fenster sowie andere nicht ordnungsgemäße Funktionen werden im Zustandsbericht vermerkt.
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5.
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Die Reparatur aller unter Punkt 4 genannten Defekte ist nicht im Wartungsvertrag enthalten und ist bei Durchführung auf Wunsch des Kunden kostenpflichtig.
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6.
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Die Wartung erfolgt einmal im Jahr und wird mit dem Kunden vorher terminlich vereinbart.
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7.
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Der Wartungsvertrag gilt ab Erstellungsdatum für 3 Jahre und verlängert sich danach stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer.
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8.
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Der Betrag für die Wartung wird einmal im Jahr vom Konto abgebucht und beträgt
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2,49 € / Monat = 29,88 € / pro Jahr für 6 Fensterflügel/Türen. Jede(r) weitere Fensterflügel /Tür wird mit 6,- € / pro Jahr zusätzlich berechnet.
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9.
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Der Wartungskunde erhält auf alle Produkte der Glaserei R. Schmidt einen Sonderrabatt in Höhe von 15 %.
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10.
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Der Wartungsvertrag gilt in Verbindung mit dem Zustandsbericht.
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